Gesetze können einem das Leben mitunter leichter machen. Es gibt Regeln, an die man sich zu halten hat, damit, wenn alles gut geht, wir friedlich miteinander leben können. Doch abseits der bekannten Gesetze gibt es ein paar Regeln, die nur für Kinder gelten. Auch wenn sie noch nicht lesen können, Kinder halten sich daran, um sich das Leben zu erleichtern. Chancen für Erwachsene das Gesetz zu biegen? Keine. Kindergesetze werden mit Nachdruck durchgesetzt.
§ 1 KiG
Das Kind ist prinzipiell nicht müde.
Auch wenn die Augen zu fallen oder der Satz „ICH BIN NICHT MÜÜ…“ nicht beendet wird.
§ 2 KiG
Dem Verlangen nach einer zweiten Portion Essen ist prinzipiell nachzugeben.
Abs. 1: Das Kind füllt den Teller selbständig. Mindestens die doppelte Portion.
Abs. 2: Nach dem ersten Bissen ist das Kind selbstverständig satt und kann unter keinen Umständen weiter essen.
§ 3 KiG
Das Kind leidet spätestens eine Stunde nach der letzten Mahlzeit großen Hunger, welcher ausschließlich mit Schokolade, Brötchen oder Nudeln gestillt werden kann.
§ 4 KiG
Nudeln müssen in einem Liter Soße/Ketchup ertränkt werden. Zwingend folgt die Erkenntnis, dass Nudeln mit Soße nicht schmecken gepaart mit dem Vorwurf an die Eltern, dass diese das wissen müssen.
§ 5 KiG
Das Essen der Eltern oder Geschwister ist spannender und leckerer als das Eigene.
Abs. 1: Essen der Eltern/Geschwister darf uneingeschränkt enteignet werden, um es anzubeißen und achtlos zurück auf den Teller zu werfen.
§ 6 KiG
Schokolade ist des Kindes Gemüse. Es stellt sich kein Sättigungsgefühl ein.
§ 7 KiG
Auch wenn das Kind grad erst auf Toilette war, sobald der Schneeanzug, der Strampler, mehrere Lagen Kleidung angezogen sind, muss das Kind dringend, jetzt und sofort auf Toilette.
§ 8 KiG
Toilettengänge der Anderen müssen zwingend begleitet und kommentiert werden. Ansonsten ist die eigene Intimsphäre zu wahren.
Abs. 1: Inhalte des Töpfchens sind stolz zu präsentieren und selbständig in die Toilette, daneben, oder den Flur zu entleeren.
§ 9 KiG
Der Aufforderung das Zimmer aufzuräumen kann nicht Folge geleistet werden, da dies mit großen, unerträglichen Schmerzen verbunden ist und physisch sowieso nicht schaffbar ist.
§ 10 KiG
Im elterlichen Bett ist es des Kindes Pflicht, quer zu schlafen, zu treten und sich sternförmig auszubreiten.
Abs.1: Sämtliche Decken und Kopfkissen gehören selbstverständlich dem Kind.
§ 11 KiG
Am Wochende ist es zwingend erforderlich, mindestens eine Stunde früher wach zu sein als unter der Woche.
§ 12 KiG
Morgendliches Wecken der Eltern sollte möglichst nicht sanft stattfinden. Augenlider hochziehen, in der Nase popeln und lautes Schreien ins Ohr sind legitime Mittel zum Durchsetzen des Aufwachprozesses.
§ 13 KiG
Beim Toben ist stets darauf zu achten, die schmerzhaftetsten Stellen des Gegenübers zu treffen.
§ 14 KiG
Kinderlieder hören ist erst ab 110 Dezibel möglich. Nicht fehlen darf lautes Mitsingen und Getrampel, getarnt als Tanzen.
§ 15 KiG
Peinliche Fragen und Themen sind grundsätzlich in der Öffentlichkeit lautstark auszudiskutieren.
Abs. 1: Intime Wahrheiten werden grundsätzlich mit Fremden oder der Kitaerzieherin geteilt.
§ 16 KiG
Frisch bezogene Betten, das neue Sofa, der weiße Teppich sind ideale Austragungsorte für plötzliche Brechanfälle.
§ 17 KiG
Negierungen wie „nein“ oder „nicht“ sind im kindlichen Wortschatz nicht vorhanden und haben dementsprechend keine Bedeutung, sollten sie von Erziehungsberechtigten ausgesprochen werden.
§ 18 KiG
Zu viel/zu wenig Milch im Müsli, die falsche Zahnpasta, die kratzige Strumpfhose, das Geschwisterkind was mit dem eigenen Spielzeug spielt, die Nichterfüllung wichtiger Wünsche wie das Kaufen des 20. Filli Pferdchen sind ausreichende und wichtige Gründe um einen gepflegten Tobsuchtsanfall hinzulegen.
Abs. 1: In der Öffentlichkeit muss der Wutanfall lauter sein und wesentlich länger dauern.
Abs. 2: Für Außenstehende mögen diese Gründe unverständlich und nichtig erscheinen. Um den Ernst der Lage zu verdeutlichen, ist ausdauerndes Kreischen ein probates Mittel zur Erklärung der Lage.
§ 19 KiG
Eis, Kakao und andere schwer auswaschbare Substanzen finden generell den hellsten Fleck auf der Kleidung, weil das Kind die Serviette als Papierflieger missbraucht hat.
§ 20 KiG
Kleinstspielzeug clever auf dem Boden verteilt stellt sicher, dass das Kind wach wird, wenn die Eltern heimlich nachts durch die Wohnung schleichen.
Na kommen euch diese Gesetze bekannt vor und habt ihr auch eine Exikutive, die diese Gesetze bedingungslos durchsetzt? Hab ich noch Welche vergessen? Immer her damit!
17 Comments
Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen
Vor allem § 18 und § 19 werden hier grad täglich mehrfach erprobt und exessiv betrieben… :)
Hach habe ich herzhaft gelacht <3 supertolle Zusammenstellung, …
naja, bis auf § 8 Abs. 1: … bei der Präsentation bin ich ganz bei dir, aber der Rest ist mir zum Glück erspart worden.
Vielleicht hast du noch ICH KANN DAS ALLEINE – vergessen ;-)
Hier kommt noch hinzu:
§ 21 KiG: Auf längeren Autofahrten, egal wo hin, wird der Fahrer unter allen Umständen wachgehalten. Probate Mittel sind CDs auswendiglernen, quengeln (Hunger, muss mal, Durst!!!, wann sind wir endlich da???) und notfalls lautstark heulen, weil plötzlich irgendwas drückt oder das Kuscheltier auf magische Weise verschwunden ist.
Auf kurzen Strecken ist das nicht nötig und Kind kann sie toll für ein kleines Nickerchen nutzen! Endlich, sonst hat Kind ja nie Ruhe vor seinen Eltern!
Eben ist mir der PC abgeraucht, ich weiß nicht, ob ihr das jetzt zweimal lesen müsst ;)
Passt genau :)
Herrlich. Ich unterschreibenden Punkt. Unglaublich, wie sich das doch alles ähnelt…liebe Grüße von einer ebenfalls Tobsuchtsanfall geplagten Mama….
Laura :-)
§2 Abs. 2.
Jedesmal. Immer und immer wieder.
Tolle Liste.
* made my day!* lach. Noch hinzuzufügen, zumindest bei uns: die Brechanfälle ausschliesslich im Auto!
Nix unterschiedlich! Gesetzestreu sind se die lieben Kleinen ;-)
Hier auch. Mit Nachdruck wird ein zweiter Joghurt gefordert, der natürlich NICHT gegessen wird. Ommmmmmm.
Von wegen Kinder sind alle unterschiedlich ;-) Bei uns gelten genau die selben Gesetze und das über Alters- und Geschlechtergruppen hinweg *lol*
Sehr herrliche Zusammenfassung!
Liebe Grüße
Stephi
KG 2 Abs.2 Findet bei uns jeden morgen beim Frühstück statt. Ich werde noch irre.
Sehr schön! Ich habe auch gerade erst über die Regeln der Kinder gebloggt: http://kinderkichern.blogspot.com/2015/02/10-goldene-regeln-der-kinder.html Dein Beitrag ist da aber natürlich noch viel ausführlicher ;-)
O ja, § 6 KiG: Schokolade ist des Kindes Gemüse! Kann ich nur bestätigen.
Dafür gehen bei uns die Nudeln NUR und AUSSLIESSLICH mit Butter. Es darf nicht mal eine Spur von der Soße auf dem Teller sein!
:)
Viele Grüße, Dominika
Auf FB geteilt. Das ist herrlich!
Eine tolle Auflistung! Habe mich schlappgelacht :D
Aber genau so ist es ja wirklich…
LG Lisa
hahaha ich lach hier grad echt laut, G-E-N-I-A-L zusammengefasst!!!
glg andrea